Sie empfangen Ihr Urlaubsgeld zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni des Jahres, das dem Jahr, in dem Sie als Arbeiter gearbeitet haben, folgt.
Ihr Urlaubsgeld wird von der Urlaubskasse, bei der dem Arbeitgeber, der Sie beschäftigte, angeschlossen ist, ausgezahlt werden.
Der Arbeitgeber, der Sie als Angestellte(r )anwirbt, wird das Urlaubsgeld gemäß der für die Berechnung der Angestellten anwendbaren Regeln berechnen. Diese Berechnung wird die Periode, in der Sie als Arbeiter gearbeitet haben, berücksichtigen. Der Betrag des Urlaubsgeldes, das Ihnen als Arbeiter ausgezahlt wird, wird vom Urlaubsgeld als Angestellte(r) abgezogen werden.
Der Statuswechsel darf keinesfalls zu einem Verlust von Recht auf Urlaub führen.
Das Urlaubsgeld wird am Ende des Vertrags als Angestellte(r- in Form eines Abgangsurlaubsgeldes ausgezahlt werden, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder nicht.
Für die Periode, die durch einen Vertrag als Arbeiter gedeckt wird, wird Ihr Urlaubsgeld ausgezahlt im Jahr, der dem Jahr, das dem Sie als Arbeiter gearbeitet haben, folgt.
Das Urlaubsgeld wird vom Urlaubskasse, bei der Ihr Arbeitgeber angeschlossen ist, ausgezahlt werden.
Dieser Statuswechsel gibt Ihnen Recht auf Urlaubstage während des Urlaubsjahres, das folgt.
Die Urlaubstage werden berechnet auf der Grundlage der Arbeitsleistungen, die Sie im vorigen Jahr vollbracht haben.