Jede Person (oder jeder Verband von Personen) die mit der Dienstleistung des LJU unzufrieden ist, kann eine Beschwerde einreichen:
Es kann sich handeln um eine Beschwerde bezüglich:
- der Qualität unserer Dienstleistungen
- der Wartezeit um eine Antwort des LJU zu bekommen.
- Sie finden, dass ein unserer Formulare undeutlich ist.
- der Empfang am Schalter lässt zu wünschen übrig,
Es handelt sich also um die Dienstleistung des LJU.
Folgende Beschwerden sind unzulässig:
- Die anonyme Beschwerden,
- Die Beschwerden, die nicht in die Zuständigkeit des LJU fällen,
- Die Beschwerden bezüglich der Reglementierung.
- Die Beschwerden bezüglich Tatsachen die länger als ein Jahr vor der Beschwerde stattgefunden haben
Sie finden diese Auskünfte auch in unserer Broschüre
Sie füllen das Beschwerdeformular online aus.
Durch das Beschwerdeformular (84.58 KB) "word" hier zu drucken und uns das Formular per Post zu schicken. Sie können auch einen Brief oder eine E-Mail schicken.
Das LJU kann das Beschwerdeformular verarbeiten, wenn Sie dafür sorgen, dass folgende Daten darauf erwähnt werden:
- Ihr Name;
- Ihr Vorname;
- Ihre Nationalregisternummer oder Ihr Geburtsdatum;
- Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Schicken Sie das Formular oder Ihren Brief an die folgende Adresse :
LJU - Dienst Beschwerdemanagement
Rue Montagne aux Herbes Potagères 48
1000 Bruxelles
E-mail : beschwerden@lju.fgov.be
Sie können anrufen unter der Nummer (+32) 02 627 97 65 und ausdrücklich mitteilen, dass es sich um eine Beschwerde handelt.
Sie empfangen ein motiviertes Antwort von uns innerhalb der 20 Kalendertage.
Wenn unser Kundendienst Ihnen nicht oder nicht ausreichend helfen kann, können Sie sich an den föderalen Ombudsmann wenden. Er ist vollständig unabhängig, gehört keiner föderalen Behörde an und untersucht Ihre Beschwerden kostenlos und unparteiisch.
Weitere Auskünfte :
www.foderalerombudsmann.be
Kostenlose Rufnummer 0800 999 61